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Steuerliche Forschungsförderung

Forschungszulage –
was Ihr Unternehmen
zurückbekommt.

Bis zu 35 % Ihrer F&E-Personalkosten erstattet. Rückwirkend bis zu vier Jahre beantragbar. Wir ordnen ein, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist die Forschungs­zulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung auf Basis des Forschungszulagengesetzes (FZulG). Sie gilt für Unternehmen jeder Größe, die in Deutschland steuerpflichtig sind und eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen. Die Zulage wird nicht als Zuschuss ausgezahlt, sondern mit der Steuerlast verrechnet, oder bei Verlust direkt erstattet.

  • Förderquote: 25 % für Großunternehmen, 35 % für KMU
  • Maximale Förderung: bis zu 3,5 Mio. € pro Jahr (KMU)
  • Förderfähig: interne Personalkosten, Auftragsforschung, Eigenleistung
  • Antrag jederzeit stellbar, auch rückwirkend für bis zu 4 Jahre
  • Kein Projektstart-Stopp: Sie können sofort beginnen
  • Zuständige Stelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Voraussetzungen

Für wen eignet sich die Forschungs­zulage?

Die Forschungszulage ist technologie- und branchenoffen. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern ob Ihr Vorhaben die Förderkriterien des FZulG erfüllt.

KMU & Mittelstand

KMU & Mittelstand

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderquote von 35 % auf förderfähige Personalkosten und profitieren überproportional von der Forschungszulage.

Startups & Wachstumsunternehmen

Startups & Wachstums­unternehmen

Auch Unternehmen ohne Steuerbelastung können die Forschungszulage nutzen, der übersteigende Betrag wird direkt ausgezahlt. Keine Gewinnschwelle erforderlich.

Softwareentwicklung & IT

Software­entwicklung & IT

Softwareprojekte mit technischem Neuheitsgrad und F&E-Anteil sind explizit förderfähig, wenn sie korrekt eingeordnet und von Routineentwicklung abgegrenzt werden.

Produkt- & Verfahrensentwicklung

Produkt- & Verfahrens­entwicklung

Unternehmen aus Maschinenbau, Medizintechnik, Chemie oder Fertigung, die neue Produkte oder Verfahren mit technischen Unsicherheiten entwickeln.

Unsere Leistung bei der Forschungs­zulage

Wir übernehmen die fachliche Einordnung, Strukturierung und begleiten Ihren Antrag von der ersten Einschätzung bis zum Bescheid.

Fachliche Einordnung

Fachliche Einordnung

Schritt 01

Wir prüfen Ihr Vorhaben nach den Förderkriterien des FZulG auf Neuartigkeit, technische Unsicherheit, systematische Durchführung. Kein Pauschalbescheid, sondern eine konkrete Bewertung Ihres Projekts.

Projektbeschreibung & Dokumentation

Projektbeschreibung & Dokumentation

Schritt 02

Wir strukturieren die Projektbeschreibung nach den Anforderungen der Bescheinigungsstelle (BSFZ) und grenzen förderfähige Entwicklungsleistungen sauber von nicht förderfähigen Tätigkeiten ab.

Kostenaufstellung

Kostenaufstellung

Schritt 03

Wir bereiten die förderfähigen Aufwendungen, dazu gehören Personalkosten, Auftragsforschung, Eigenleistung, … nachvollziehbar und prüfungssicher auf. So entstehen keine Rückfragen durch das Finanzamt.

Einreichung & Begleitung

Einreichung & Begleitung

Schritt 04

Wir reichen den Antrag bei der BSFZ ein und begleiten Rückfragen bis zur Bescheinigung. Nach Bewilligung unterstützen wir bei der Antragstellung beim Finanzamt.

Häufige Fehler

Warum Forschungs­zulage Anträge abgelehnt werden.

Die Ablehnungsquote bei selbst eingereichten Anträgen liegt deutlich über dem Durchschnitt professionell begleiteter Anträge. Die Gründe sind meist vermeidbar.

Fehlende Abgrenzung

Fehlende Abgrenzung

Entwicklungsleistungen werden nicht klar von Routinearbeiten getrennt. Die BSFZ erkennt förderfähige Anteile nicht an, wenn die Abgrenzung im Antrag fehlt oder unklar ist.

Unzureichender Neuheitsgrad

Unzureichender Neuheitsgrad

Das Vorhaben wird nicht ausreichend als technisch neu dargestellt. Ohne klaren Nachweis, dass das Projekt auf neue Erkenntnisse abzielt, wird die Bescheinigung verweigert.

Fehlerhafte Kostenaufstellung

Fehlerhafte Kostenaufstellung

Förderfähige Aufwendungen werden falsch berechnet oder nicht vollständig erfasst. Personalkosten, Eigenleistungspauschalen und Auftragsforschung folgen jeweils eigenen Regeln.

Zu optimistische Einordnung

Zu optimistische Einordnung

Vorhaben werden als F&E eingereicht, obwohl sie die Förderkriterien nicht erfüllen. Das kostet Zeit und hinterlässt einen schlechten Eindruck bei der Bescheinigungsstelle.

Häufige Fragen

Fragen zur Forschungszulage

Die wichtigsten Antworten, ohne Fachjargon.

Ja, und das rückwirkend für bis zu vier Jahre. Die Forschungszulage ist kein klassischer Steuerabzug, sondern eine direkte Steuergutschrift: 25 % bis 35 % Ihrer Personalkosten für Forschung und Entwicklung werden Ihnen vom Finanzamt erstattet oder mit Ihrer Steuerlast verrechnet. Das funktioniert auch, wenn Ihr Unternehmen aktuell keine oder wenig Steuern zahlt, denn der übersteigende Betrag wird dann direkt ausgezahlt.

Über die Forschungszulage können KMU bis zu 35 % ihrer internen Personalkosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte steuerfrei zurückbekommen. Das Programm ist technologie- und branchenoffen: Softwareentwicklung, Produktentwicklung, Verfahrensinnovationen. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben technischen Neuheitsgrad hat und systematisch durchgeführt wird. Wir prüfen im kostenlosen Erstgespräch, ob Ihr Projekt qualifiziert ist.

Ja, die Forschungszulage ist eines der wenigen Förderprogramme, das auch für Unternehmen ohne Steuerbelastung funktioniert. Wenn die Zulage die festgesetzte Steuer übersteigt, wird der Differenzbetrag als Steuererstattung direkt ausgezahlt. Gerade für Startups und wachsende Unternehmen ist das ein erheblicher Liquiditätsvorteil in einer Phase, in der jeder Euro zählt.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist die zuständige Behörde für die fachliche Prüfung von Forschungszulage-Anträgen. Sie prüft, ob das eingereichte Vorhaben die wissenschaftlichen Fördervoraussetzungen erfüllt, und stellt im positiven Fall eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die anschließende Antragstellung beim Finanzamt. Die Qualität der Projektbeschreibung entscheidet maßgeblich darüber, ob die BSFZ die Bescheinigung ausstellt.

Eine Ablehnung durch die BSFZ ist kein endgültiges Nein. In den meisten Fällen liegt der Grund in einer unzureichenden Darstellung des technischen Neuheitsgrades oder einer fehlenden Abgrenzung förderfähiger Leistungen und nicht daran, dass das Projekt grundsätzlich ungeeignet ist. Wir analysieren Ablehnungsbescheide, identifizieren die genaue Ursache und bereiten einen überarbeiteten Antrag vor. Sprechen Sie uns an bevor Sie aufgeben.

Wissen Sie, wie viel Ihre F&E-Projekte einbringen könnten?

Kostenloses Erstgespräch. Wir ordnen Ihr Vorhaben ein und sagen Ihnen konkret, ob und in welcher Höhe eine Forschungszulage realistisch ist.